Energieausweis

Welchen Verbrauch haben Ihre eigenen vier Wände? Mit einem Energieausweis, auch Energiepass genannt, haben Sie alle Informationen über die Energieverbräuche Ihrer Immobilie im Überblick.

Kontaktaufnahme

Beratung

Persönliche Vor-Ort-Beratung und Besprechung.

Zusammenstellung relevanter Informationen

Zusammenstellung und Ermittlung aller benötigten Informationen.

zertifizierte Kontrolle

Kontrolle aller Ergebnisse durch zertifiziertes Personal und Gutachter.

Erstellung Energieausweis

Erstellung eines rechtskräftigen Energieausweises.

Optimierung

Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Energiebilanz.

Übergabe des Energieausweises

Sie erhalten einen Ausdruck sowie eine PDF-Datei Ihres Energieausweises.

Unser Service

Durch den Energieausweis ist es nun Mietern und angehenden Eigenheimbesitzern möglich ihr Wunschobjekt direkt richtig einzuschätzen sowie verschiedene Objekte bundesweit miteinander zu vergleichen.

Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich. Lassen Sie sich zunächst gerne in einem Gespräch von uns beraten und finden Sie heraus, welcher Ausweistyp für Sie überhaupt in Frage kommt. Wir erklären Ihnen, wie der Energieausweis erstellt wird und wozu Sie ihn benötigen und gehen dabei auf Ihre Fragen und Wünsche ein.

Wesentliche Informationen Ihrer Immobilie, u. a. zum Zustand der Fenster, der Wände, über das Dach und die Heizung werden erhoben und fließen in die Beurteilung ein.

Bedarfsausweis

Der bedarfsbasierter Energieausweis

Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises. Anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung, Fenster etc. helfen wir bei der Erstellung des theoretischen Energiebedarfs des Hauses. Es entsteht der Bedarfsausweis. Dieser Ausweis ist für alle Immobilien geeignet.

Verbrauchsausweis

Der verbrauchsbasierte Energieausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Nicht für alle Immobilien nutzbar. Wir beraten Sie gerne.

Was ohne Energieausweis passieren kann

Seit dem 01.05.2014 ist es als Verkäufer oder Vermieter von Wohnobjekten gesetzlich zur Pflicht geworden einen Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen. Ohne einen vollständigen, korrekten und zulässigen Nachweis drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000€

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02174 - 7 83 52 76

Adresse

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Montag bis Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Wochenendtermine sowie Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Florian Klier

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